Putativdelikt

Putativdelikt
Putativdelikt n юр. мни́мое преступле́ние

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Putativdelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wahndelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… …   Deutsch Wikipedia

  • Putatīv — (lat.), vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten; Putativdelikt, vermeintliches Verbrechen, s. Wahnverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versuch eines Verbrechens oder Vergehens — (Conatus, Konat, Délit tenté) liegt dann vor, wenn der Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt, das beabsichtigte Verbrechen oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahnverbrechen — (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« (s. d.) verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn (s. d.) hat es nichts… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahndelikt — Wahndelikt,   Putativdelikt, die Ausführung einer erlaubten Handlung in der irrigen Annahme, dass sie rechtswidrig und strafbar sei. Das Wahndelikt ist im Unterschied zum untauglichen Versuch nicht strafbar. * * * Wahn|de|likt, das (Rechtsspr.):… …   Universal-Lexikon

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